Steuerhoheit
- nur in Kantonen, wo die Handänderungssteuer noch erhoben wird
- nach kantonalem Recht, idR die Gemeinde
Steuerobjekt
- Handänderung
Steuersubjekt
- Verkäufer und Käufer, unter solidarer Haftbarkeit
Steuerentrichtung
- nach Anmeldung der Handänderung ins Grundbuch
- idR je zur Hälfte (Verhandlungs- und Vereinbarungs-Sache)
Steuersätze
- Bemessungsgrundlage: Kaufpreis + ev. weitere Gegenleistungen
- Steuersatz gemäss massgebendem Erlass
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