Definition
Baurechtszinsen sind die Entschädigung des Baurechtsnehmers an den Baurechtsgeber, für die Ueberlassung des Bodens für die Erstellung und die Duldung des Fortbestands einer Baute.
Selbst bewohnte Immobilien
- Grundsatz
- Boden: Baurechtszinse gelten als Lebenshaltungskosten und sind daher nicht abziehbar
- Beim Bund (DBG)
- Bei vielen Kantonen, die sich der Regelung des Bundes angeschlossen haben
- Baute: Versteuerung Eigenmietwert
- Boden: Baurechtszinse gelten als Lebenshaltungskosten und sind daher nicht abziehbar
- Ausnahmen
- Bestehen bei folgenden Kantonen: AG, BE, BL, NW, SH, SZ, UR, VD und ZH
Vermietete Immobilien
Bei den vermieteten Immobilien – im Privat- oder Geschäftsvermögen – sind Baurechtszinse Gestehungskosten und daher von der Einkommensteuer absetzbar.