Als Fremdnutzung gilt insbesondere:
- Vermietung
- Verpachtung
- Prekaristische Gestattung
- Leasing
- Nutzniessung
- Wohnrecht
- Baurechtszins
- Bodenausbeutung
- Entschädigung für Rechtseinräumung (Kaufs-, Vorkaufs- + Rückkaufsrecht)
- Entschädigung für nicht ausgeübtes Recht
Sonderthemen bilden:
- Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
- Gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler
Weiterführende Informationen
» Besteuerung von Selbständigerwerbenden
» Verkauf von Immobilien: Grundstückgewinnsteuer – Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel