Prekaristische Gestattung
Die prekaristische Nutzung ist nach dem Terminus technicus eine Gebrauchsleihe. Sie beinhaltet die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung auf Zusehen hin, d.h. bis zum jederzeit möglichen Widerruf.
Steuern: Besteuerung zum Eigenmietwert
Weiterführende Gerichtsentscheide
- BGer 2C_500/2018 vom 08.04.2020 (Eigenmietwert)
- BGE 127 III 513
- BGE 113 Ib 23, Erw. 2.e S. 26;
- BGE 105 Ib 238, Erw.. 4.a S. 242
- BGer 2C_1009/2017 vom 28.09.2018 Erw. 8.1 mit Hinweisen
- BGer P.1457/1982 vom 01.11.1985, Erw. 2, publ. in: StE 1986 B 21.2 1
- BGE 83 II 146
Weiterführende Links
- Gebrauchsleihe | gebrauchsleihe.ch
- Eigennutzung / Eigenmietwert | immobilien-besteuerung.ch
Leasing
Es verpflichten sich, der Leasinggeber dem Leasingnehmer die Leasingimmobilie für eine bestimmte Dauer zur Nutzung zu überlassen und der Leasingnehmer zur Bezahlung der Leasingraten an den Leasingeber.
Steuern: siehe Kreisschreiben Nr. 19 der ESTV vom 06.02.2008 betreffend Leasinggeschäfte mit gewerblichen oder industriellen Liegenschaften
Steuer-Vorprüfung
Die steuerlichen Implikationen des Immobilien-Leasingvertrages sind vor Abschluss abzuklären und mit den Steuerbehörden vorab abzusprechen.