Liegenschaftensteuer
Steuerhoheit
- nur in Kantonen, wo die Liegenschaftensteuer noch erhoben wird
- nach kantonalem Recht, idR die Gemeinde
Steuerobjekt
- Immobilienbesitz oder Nutzung
Steuersubjekt
- Grundeigentümer oder Nutzniesser
Steuerentrichtung
Steuersätze
- Bemessungsgrundlage: Steuer- bzw. Verkehrswert
- in der Grössenordnung von 2 Promillen.