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Immobilien und Steuern / Immobilienbesteuerung

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Steuerfolgen

Rechtsgebiet:
Immobilien und Steuern / Immobilienbesteuerung
Stichworte:
Immobilienbesteuerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

Die Steuerfolgen sind bei der zivilrechtliche Handänderung (asset deal) und bei der wirtschaftlichen Handänderung (share deal) unterschiedlich.

Problematik latente Steuern

Bei der wirtschaftlichen Handänderung entsteht folgendes steuerliches Problem:

  1. Bei der juristischen Person als Rechtsträger der Immobilie werden i.d.R. handelsrechtlich Abschreibungen und Rückstellungen vorgenommen sowie stille Reserven gebildet.
  2. Diese Abschreibungen i.w.S. bleiben beim Anteilsverkauf bestehen.
  3. Der Immobilienverkehrswert ist im Zeitpunkt des Anteilsverkaufs aber meistens höher.
  4. Die Differenz zwischen Buchwert (Wert nach Abschreibungen) und Verkehrswert bilden die sog. “latente Steuern“.
  5. Verkäuft der Anteilskäufer später die Immobilie aus der juristischen Person heraus (asset deal) an einen Dritten, werden der Verkäuferin die sog. „wieder eingebrachten Abschreibungen“ als Verkaufserlös aufgerechnet.
  6. Der Anteilskäufer bezahlt somit bei der wirtschaftlichen Handänderung bzw. beim späteren asset deal Steuern, die eigentlich der Anteilsverkäufer beim einem Direktverkauf (asset deal anstatt share deal) hätte selber tragen müssen.
  7. Die Tragung / Umlage dieser latenten Steuern ist in die Kaufpreisverhandlungen des share deals einzubringen.

Weiterführende Informationen

» Kauf / Erwerb von Immobilien: Grundsteuerplanung

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